VS statt VSME

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VS statt VSME

Neuer EU-Standard für freiwillige

Nachhaltigkeitsberichte ist in Kraft

Seit 24. September 2026 ist die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 in Kraft. Sie enthält den freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, kurz VS (Voluntary Standard). Er ersetzt den bisherigen VSME (Voluntary Standard for Small and Medium-sized Enterprises), den die EU-Kommission 2025 als Empfehlung veröffentlicht hatte.
Vorweg das Wichtigste
Die Anwendung des VS ist freiwillig, eine direkte Berichtspflicht für Ihr Unternehmen entsteht dadurch nicht. Indirekt wird die Berichterstattung dennoch relevant, sobald Kunden oder Banken Daten anfragen.

Was sich ändert

1
Für Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte
Der VS richtet sich an Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten, auch an Kleinstunternehmen.
2
Vertrauter Aufbau
Der Aufbau bleibt vertraut: ein Basismodul mit den Mindestangaben und ein optionales Zusatzmodul zur Vertiefung.
3
Neu: Erleichterung für kleine Unternehmen
Bei bis zu 10 Beschäftigten können viele Angaben entfallen, etwa zu Energie und Treibhausgasen, Wasser oder Abfall, ohne dass der Bericht dadurch unvollständig wird.
4
Obergrenze für Datenanfragen
Der VS legt außerdem fest, welche Daten berichtspflichtige Kunden von Zulieferern mit bis zu 1.000 Beschäftigten höchstens verlangen dürfen. Diese EU-Obergrenze gilt ab Geschäftsjahren, die am oder nach 1. Jänner 2027 beginnen.
In Österreich gibt es eine solche Grenze bereits seit dem Nachhaltigkeitsberichterstattungsgesetz (NaBeG) in § 243ba UGB: Berichtspflichtige Unternehmen dürfen von Zulieferern mit bis zu 1.000 Arbeitnehmern für ihren Bericht keine Informationen verlangen, die über den freiwilligen Standard hinausgehen. Das Gesetz verweist derzeit noch auf den VSME, die Umstellung auf den VS steht mit der Umsetzung der Omnibus-Reform an, die bis März 2027 erfolgen muss.
Die Grenze gilt nur für Anfragen, die ein Kunde für seinen eigenen Nachhaltigkeitsbericht stellt. Banken und Versicherer sind daran nicht gebunden, sollen sich aber möglichst am VS orientieren.

Was das für Ihr Unternehmen heißt

Wenn Kunden oder Banken fragen
Fragen berichtspflichtige Kunden oder Ihre Bank bereits Nachhaltigkeitsdaten an, haben Sie mit dem VS einen klaren Maßstab. Sie wissen, was verlangt werden darf, und beantworten mehrere Fragebögen aus einem geordneten Datenbestand statt jedes Mal von vorne. Wer diese Daten schon griffbereit hat, kann außerdem punkten, wenn Kunden ihre Lieferanten auswählen.
Wenn Sie schon einen VSME-Bericht haben
Sie haben schon einen Bericht nach VSME und möchten ihn verbessern? Der Bericht behält seinen Wert. Beim nächsten Berichtsjahr gleichen Sie ihn gegen den VS ab und entwickeln ihn gezielt weiter, neu erstellen müssen Sie ihn nicht. Und auch wenn Sie als kleines Unternehmen vieles weglassen dürften: Energie- und Abfallzahlen lohnen sich, weil Kunden und Banken häufig danach fragen und Sie damit Ihre eigenen Kosten im Blick haben.

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