Häufige Fragen

Viele Fragen lassen sich schon im Vorfeld beantworten.

Regionalprogramme Österreich Überblick
Was sind die Regionalprogramme und welche Themen werden gefördert?

Die Regionalprogramme der Bundesländer bieten geförderte Beratungsleistungen für Betriebe und öffentliche Einrichtungen. Ziel ist die Identifizierung von vorhandenen Potentialen und Maßnahmen in den folgenden Bereichen:
• Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz
• Anwendung erneuerbarer Energieträger
• Vermeidung von Abfällen und Optimierung der Entsorgung
• Umweltzeichen- und ISO-Zertifizierung
• Aufbau von betrieblichen Umweltmanagementsystemen und Nachhaltigkeitsberichterstattung

Über die Regionalprogramme werden kompetente Spezialist:innen für geförderte Vor-Ort-Beratungen zum jeweils gewünschten Thema vermittelt. Die Förderung beträgt in Abhängigkeit vom Thema meist mindestens 50 %.

Regionalprogramme Österreich Überblick

Fragen zu umwelt service salzburg
Was ist umwelt service salzburg?

umwelt service salzburg ist das Service- und Kompetenzzentrum für nachhaltiges Energie- und Ressourcenmanagement in Salzburger Unternehmen. Wir begleiten Salzburger Betriebe dabei, in einer sich laufend verändernden Welt handlungsfähig zu bleiben: mit Klarheit, Sicherheit und Souveränität als Grundlage jeder Entscheidung rund um Energie, Umwelt- & Ressourcenmanagement sowie Nachhaltigkeit.

Unsere unabhängigen Fachexpert:innen aus einem Netzwerk von über 70 Spezialist:innen erstellen konkrete Analysen und Vorschläge: praxisnah, individuell und mit klarem Mehrwert. Wir zeigen, wie Betriebe durch nachhaltige Betriebsführung Kosten senken, Risiken reduzieren und ihren wirtschaftlichen Erfolg langfristig stärken. Unsere Kompetenzfelder umfassen Energie, Nachhaltigkeits- & Umweltmanagement, Ressourcen & Abfall, Mobilität sowie Zertifizierungen.

Egal ob Kleinbetriebe, Großunternehmen oder Familienbetriebe, Institutionen oder Vereine – wir bieten die passende, geförderte Umweltberatung. Außerdem informieren wir darüber, wie und wo umweltrelevante Investitionsmaßnahmen gefördert werden.

Wer sind meine Ansprechpartner bei umwelt service salzburg?

Das Team von umwelt service salzburg arbeitet kunden- und serviceorientiert und steht Ihnen gerne für alle Informationen rund um den betrieblichen Umweltschutz zur Verfügung.

Wann, wo und wie kann ich umwelt service salzburg erreichen?

Sie erreichen uns telefonisch unter 0662-8888-438, Montag bis Donnerstag (8 bis 12 Uhr, 13 bis 16.30 Uhr), Freitag (8 bis 12.30 Uhr), per Mail an info@umweltservicesalzburg.at oder persönlich: Julius-Raab-Platz 1, WKS Hauptgebäude, 1. Stock, 5027 Salzburg.

Wie ist das umwelt service salzburg organisiert?

umwelt service salzburg ist ein Verein. Mitglieder sind: das Land Salzburg, die Wirtschaftskammer Salzburg und die Salzburg AG. Förderer des Vereins ist der Klima- und Energiefonds (KLIEN) auf Grundlage einer öffentlich-öffentlichen Partnerschaft gem. § 10 (3) BVergG 2018. Die Regionalprogramme sind ein gemeinsames Programm der Bundesländer und des Klima- und Energiefonds.

Was kostet mich eine Beratung?

Unsere Beratungen werden mit 50 Prozent auf die Beratungskosten (netto) gefördert. Die maximale Förderhöhe variiert je nach Beratungsmodul. Der Förderzuschuss wird direkt vom Beraterhonorar abgezogen. Es ist kein separater Förderantrag notwendig.

Fragen zur Aufnahme als Berater
Was brauche ich, um als Berater bei umwelt service salzburg tätig zu werden?

• Eignung durch ihre Grundausbildung, wie FH, HTL, Uni, etc.
• Als Energie- oder Mobilitätsberater: Listung als Dienstleister bei der Monitoringstelle der E-Control
• 3 Projektreferenzen
• Vorzugsweise werden bei uns aktive Berater aus dem Bundesland Salzburg aufgenommen.

Es können sich auch Berater aus anderen Bundesländern bewerben, die alle Voraussetzungen erfüllen.

Kann ich als Berater für den umwelt service salzburg tätig werden, wenn ich nicht aus Salzburg komme?

Vorzugsweise nehmen wir aktive Berater mit Sitz in Salzburg auf. Bewerbungen aus anderen Bundesländern sind ebenso willkommen, sofern es bereits geplante Projekte in Salzburg gibt.

Kann ich auch als Angestellter Beratungen für umwelt service salzburg durchführen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen: Auch Angestellte eines einschlägigen, selbständigen Beratungsunternehmens können die Beratungstätigkeit ausüben.

Wie lange bin ich als Berater im Pool – und was passiert, wenn ich keine Beratungen durchführe?

umwelt service salzburg möchte ausschließlich aktive Berater im Pool. Daher ist der Vertrag auf ein Jahr befristet. Ist der Berater in dieser Zeit aktiv (d.h. es fanden Beratungen statt), wird der Vertrag nach einer jährlichen Evaluierung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert und der Berater per Email verständigt. Bei Nichtaktivität erfolgt ein Ausscheiden aus dem Beraterpool.

Wie läuft die Aufnahme in den Beraterpool ab?

Nehmen Sie via Email (elisabeth.feldbacher@umweltservicesalzburg.at) oder Telefon (0662-8888-437) Kontakt zu uns auf. Sobald Sie die Mindestanforderungen erfüllen, erhalten Sie anschließend unseren Anmeldelink inklusive weiteren Informationen. Nach Prüfung der Unterlagen laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch ein. Bei positivem Abschluss wird eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet, die als Basis der Partnerschaft dient.

Sie möchten den Beraterpool von umwelt service salzburg verstärken? Hier geht’s zu den Details

Fragen zur Anmeldung einer geförderten Umweltberatung
Warum muss ich mich anmelden?

Ihre Anmeldung ist notwendig, um Ihre Unternehmens- und Kontaktdaten aufzunehmen. Sie akzeptieren damit außerdem unsere Teilnahmebedingungen. Auf Basis Ihrer Anmeldung wählen wir für Sie einen geeigneten Berater aus.

Wer kann eine geförderte Umweltberatung beantragen?

umwelt service salzburg fördert Unternehmen, Gemeinden und sonstige Institutionen im Bundesland Salzburg, ausgenommen sind landwirtschaftliche Betriebe. Die Anmeldung erfolgt für jenes Unternehmen, für das die Beratung in Anspruch genommen wird. Dabei sind der genaue Firmenwortlaut lt. Firmenbuch sowie die Kontaktdaten des Ansprechpartners anzugeben.

Kann ich mich auch noch anmelden, wenn die Beratung schon begonnen hat?

Voraussetzung für die Förderung der Beratung ist die rechtzeitige Anmeldung: Sie müssen sich bereits vor Beginn der Beratung anmelden.

Wie und wo melde ich mich für eine geförderte Beratung an?

Die Anmeldung erfolgt online, unbürokratisch und schnell: Klicken Sie auf der Seite des jeweiligen Beratungsmoduls, das Sie gerne in Anspruch nehmen möchten, auf „Beratung anmelden“. Füllen Sie die notwendigen Felder aus und klicken Sie auf „Absenden“.

Welche Informationen benötigt umwelt service salzburg bei der Anmeldung?

Bei der Anmeldung benötigen wir den genauen Firmenwortlaut lt. Firmenbuch, UID-Nummer, die Kontaktdaten der Ansprechperson für den Berater sowie die Angabe über die Unternehmensgröße (KMU oder Großbetrieb). Je nach Unternehmensgröße gibt es laut Energieeffizienzgesetz eine Verpflichtung zu Energieberatungen oder diese werden freiwillig durchgeführt.

Kann ich bei der Anmeldung einen Beraterwunsch angeben?

Sie können im Formular auch einen Beraterwunsch angeben. Wenn Sie das Feld nicht ausfüllen, teilen wir Ihnen einen passenden umwelt service salzburg-Berater zu.

Ich bin mir unsicher, ob eine Umweltberatung für mein Unternehmen sinnvoll ist – was kann ich tun?

Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob eine Umweltberatung für Ihr Unternehmen Sinn macht und welche Beratung am besten wäre: Kontaktieren Sie uns unter 0662-8888-439 oder schreiben Sie eine Mail an merlin.schoenthier-richter@umweltservicesalzburg.at. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung gerne durch ausführliche Informationen und einem kostenlosen Erstgespräch.

Ich bin ein landwirtschaftlicher Betrieb und vermiete Ferienwohnungen/Appartements/Privatzimmer. Kann ich eine geförderte Beratung in Anspruch nehmen?

Landwirtschaftliche Betriebe können keine Beratungen, die von umwelt service salzburg gefördert werden, in Anspruch nehmen. Hierbei unterstützt Sie die Landwirtschaftskammer Salzburg oder die Energieberatung Salzburg. Eine Ausnahme ist die geförderte Beratung zum Österreichischen Umweeichen für Tourismusbetriebe.

Fragen zur Förderung Ihrer Beratung
Wie oft und an wie vielen Standorten kann ich eine Beratung fördern lassen?

Eine Anmeldung zu Ihrer Beratung ist jederzeit möglich. Sie können jede umwelt service salzburg-Beratung pro Jahr an maximal drei Unternehmensstandorten im Bundesland Salzburg beantragen. Da umwelt service salzburg-Beratungen De-minimis-Förderungen sind, darf der Gesamtbetrag an Förderungen innerhalb von drei Steuerjahren 200.000,– Euro nicht überschreiten.

Wie hoch ist die Förderung?

Unsere Beratungen werden mit 50 Prozent auf die Beratungskosten (netto) gefördert. Die maximale Förderhöhe variiert je nach Beratungsmodul. Der Förderzuschuss wird direkt vom Beraterhonorar abgezogen. Es ist kein separater Förderantrag notwendig.

Fördert umwelt service salzburg auch Investitionen – und hilft mir der Berater bei Förderanträgen?

umwelt service salzburg fördert 50 Prozent der von Ihnen in Anspruch genommenen Beratung. Durch unsere geförderten Umweltberatungen erhalten Sie konkrete Maßnahmenvorschläge, um Energie und Ressourcen zu sparen und das Klima zu schützen. Passend dazu erhalten Sie Informationen über mögliche Förderungen von umweltrelevanten Investitionen.

Für Unterstützung bei der Antragstellung gilt: Beratungen für einstufige, pauschalisierte Investitionsförderungen übernimmt umwelt service salzburg nicht, da diese online und einfach zu erledigen sind. Für zweistufige Förderverfahren (z.B. umfassende thermische Sanierungen) können Sie das Modul „Fördermanagement“ in Anspruch nehmen. Investitionsförderungen selbst erhalten Sie z.B. bei Kommunalkredit Public Consulting (KPC), Klima- und Energiefonds oder entsprechenden Landesförderstellen (zum Beispiel Salzburger Wachstumsfonds).

Warum brauche ich eine umwelt service salzburg-Beratung für manche Förderungen vom Land Salzburg (z.B. Umweltinvestitionen für Kleinbetriebe)?

Das Land Salzburg garantiert durch die verpflichtende umwelt service salzburg-Beratung, dass wichtige Qualitätskriterien eingehalten werden. Als Mehrwert zeigen unsere Berater häufig zusätzliche, umweltrelevante Einsparpotenziale auf.

Muss ich nach der Beratung noch einen separaten Förderantrag stellen?

umwelt service salzburg garantiert die Förderung für Ihre ordentliche Beratung. Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie eine Rechnung Ihres Beraters – diese wurde bereits um die Fördersumme reduziert. Sie müssen keinen weiteren Förderantrag ausfüllen.

Für welche Betriebe oder Beratungsarten gilt die Förderung nicht?

Jede geförderte Beratung ist mit einer maximalen Stundenanzahl begrenzt und kann jährlich in Anspruch genommen werden. Nachbetreuung und Fördermanagement runden Ihr Projekt ab – diese werden jeweils wieder separat mit den entsprechenden Stunden gefördert.

Folgende Einschränkungen gelten:
• Energieberatungen für Großunternehmen (lt. EU-Definition) werden aufgrund bestehender, rechtlicher Vorgaben durch umwelt service salzburg nicht gefördert. Die Förderungen aller anderen uss-Beratungen bleiben davon unberührt.
• Die Förderung aller anderen umwelt service salzburg-Beratungen bleibt für Salzburger Großunternehmen bestehen, d.h. sie können geförderte Beratungen in den Bereichen Mobilität, Abfall & Ressourceneffizienz, Nachhaltigkeitsmanagement, Zertifizierungen sowie weitere Unterstützung in Anspruch nehmen.
• Landwirtschaftliche Betriebe sind von der Beratungsförderung ausgeschlossen – hier unterstützen die Landwirtschaftskammer sowie die Energieberatung Salzburg.

Fragen zu Ablauf und Organisation der Beratung
Was muss ich tun, um eine geförderte Beratung zu bekommen – und wie geht es danach los?

Melden Sie sich einfach online an: Wählen Sie das gewünschte Beratungsmodul auf unserer Website aus, klicken Sie auf „Beratung anmelden“ und füllen Sie das Anmeldeformular aus. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie sofort eine Bestätigung per Mail sowie innerhalb von drei Tagen die Förderzusage und die Zuteilung Ihres Beraters – dieser meldet sich anschließend innerhalb von drei Werktagen telefonisch oder per Mail.

Wie läuft eine umwelt service salzburg-Beratung ab?

Eine Beratung läuft in drei Phasen ab: (1) Ist-Analyse des Status Quo vor Ort im Unternehmen, (2) Erhebung der Potentiale und Definition möglicher Maßnahmen, (3) umfassender Abschlussbericht und Präsentation. Nach abgeschlossener Anmeldung kontaktiert Sie Ihr Berater und vereinbart ein persönliches Erstgespräch. Er ermittelt, in Abstimmung mit Ihnen, alle notwendigen Daten. Nach einer IST-Analyse, Datenauswertung und Durchrechnen passender Maßnahmenvorschläge (abhängig vom Beratungsmodul) erstellt Ihr Berater seinen abschließenden Bericht. Dieser enthält alle Ergebnisse, konkrete Maßnahmenvorschläge sowie passende Investitionsförderungen, die bei einer Präsentation im Detail besprochen und erklärt werden. Der Förderzuschuss wird direkt vom Beraterhonorar abgezogen – es ist kein zweiter Antrag notwendig.

Warum ist ein Betriebsbesuch durch den Berater verpflichtend?

Ziel des verpflichtenden Betriebsbesuches ist es, einen ersten Überblick über die aktuellen Gegebenheiten des Beratungsobjektes zu bekommen. Auf die Besichtigung vor Ort bauen die ineinandergreifenden Lösungen der betriebsspezifischen Anliegen und die damit einhergehenden CO₂- und Kosteneinsparungen auf.

Wie viel Zeit muss ich für eine umwelt service salzburg-Beratung einplanen?

Je nach Modul ist Ihr Zeitaufwand unterschiedlich. Bei größeren Beratungen, zum Beispiel Energiechecks, braucht der Berater mehr Informationen von Ihnen als bei einer kleineren Beratung, wie zum Beispiel dem PV-Check. Durchschnittlich müssen Sie oder die Ansprechperson in Ihrem Unternehmen rund 10 bis 20 Prozent der geförderten Beratungsstunden aufwenden.

Wer kann mir Auskunft über meine laufende Beratung geben?

Ihr Berater erteilt Ihnen gerne jederzeit Auskunft über den aktuellen Stand der Beratung. umwelt service salzburg begleitet die Beratung organisatorisch – Sie erhalten deshalb auch von unserem Team die gewünschten Informationen.

Was bekomme ich am Ende der Beratung – und wie geht es nach dem Abschlussbericht weiter?

Nach der Beratung verfügen Sie über einen Abschlussbericht mit relevanten Analysen Ihres Unternehmens, konkreten Maßnahmenvorschlägen zu Energie- und Ressourceneinsparungen sowie Informationen über passende Förderungen für die Umsetzung. Wir informieren Sie über sinnvolle Umweltmaßnahmen, mögliche finanzielle und umweltrelevante Einsparungen sowie weiterführende Beratungen – jeweils individuell abgestimmt auf Ihr Unternehmen, Ihre Ausgangssituation und Ihre Ziele.

Wenn Sie empfohlene Maßnahmen realisieren oder weitere Bereiche optimieren wollen, steht Ihnen umwelt service salzburg auch danach zur Verfügung: Wir unterstützen Sie durch die Beratungsmodule Nachbetreuung und Fördermanagement für Investitionen sowie weiterführende, geförderte Beratungen zu Energie, Mobilität, Abfall & Ressourceneffizienz, Nachhaltigkeitsmanagement sowie Zertifizierungen.

Fragen zu Ihrem Berater
Welchen Vorteil habe ich von einem umwelt service salzburg-Berater im Vergleich zu einem anderen Umweltberater?

Unsere umwelt service salzburg-Berater erfüllen die sehr hohen Qualitätsstandards, die wir setzen – wie zum Beispiel entsprechende Qualifikation, Erfahrung, ständige Weiterbildung und passende Referenzen. Dadurch garantieren wir einen besonders hohen Beratungsstandard. Außerdem agieren und beraten unsere Berater in jeder Situation wirtschaftlich neutral und unabhängig.

Kann ich mir den Berater aussuchen?

Wir achten darauf, für unsere Kunden jenen Berater auszusuchen, der für die jeweilige Aufgabe am besten geeignet ist. Dabei sind uns zum Beispiel Ausbildung und Erfahrungen, aber auch regionale Nähe wichtig – diese Kriterien werden individuell je nach Kunde und Situation beurteilt. Wenn Sie aber einen Beraterwunsch haben, können Sie diesen bei Ihrer Anmeldung angeben. Ist Ihr Berater im Beraterpool des umwelt service salzburg für die beantragte Beratung gelistet, teilen wir Ihnen gerne Ihren gewünschten Berater zu.

Ich habe bereits einen Berater. Können wir mit ihm weiterarbeiten?

Wenn Ihr Berater im Beraterpool des umwelt service salzburg für Ihre gewünschte Beratung gelistet ist, können Sie gerne weiterhin mit ihm zusammenarbeiten. Sollte Ihr Berater noch nicht in unserem Beraterpool sein, kann er uns kontaktieren, um gelistet zu werden.

Warum wurde mein Wunschberater abgelehnt?

Um unser hohes Beratungsniveau zu halten, müssen unsere Berater sehr hohe Qualitätsstandards erfüllen und in unserem Beraterpool gelistet sein. Es kann sein, dass Ihr Wunschberater noch nicht mit uns zusammenarbeitet, für einen bestimmten Beratungsbereich weniger geeignet ist oder andere Voraussetzungen für eine geförderte Beratung durch das umwelt service salzburg nicht erfüllt.

Mir wurde ein Berater zugewiesen, ich bin aber mit seiner Leistung unzufrieden. Kann ich den Berater wechseln?

Die Beratungsleistungen unserer Berater werden von unseren Kunden seit vielen Jahren als hervorragend beurteilt. Sollte es dennoch einmal vorkommen, dass Sie mit einem Berater unzufrieden sind, wenden Sie sich bitte direkt an uns unter 0662-8888-438 oder info@umweltservicesalzburg.at.

Fragen zu Inhalt, Nutzen und Vorteilen Ihrer Beratung
Was bringt mir eine geförderte Umweltberatung konkret?

Eine Beratung durch das umwelt service salzburg zeigt Ihnen, wo und wie Sie in Ihrem Unternehmen weniger Energie und Ressourcen verbrauchen und somit Kosten sparen. Je nach Beratung werden auch weitere Potentiale bei Energie, Wasser, Abfall und Mobilität ermittelt. umwelt service salzburg-Beratungen unterstützen außerdem dabei, Umweltzertifizierungen, wie Umweltzeichen oder EMAS, zu erlangen.

Was bekomme ich als Ergebnis der Beratung – konkrete Maßnahmen oder allgemeine Empfehlungen?

umwelt service salzburg und seine Berater arbeiten als Team in einem qualifizierten Netzwerk und agieren sehr kunden- und serviceorientiert. Dadurch geben wir Ihnen Orientierung in allen Umweltfragen, zeigen Ihnen ökologische und ökonomische Vorteile sowie Denkanstöße für Ihren Betrieb und liefern Ihnen Vorschläge für Verbesserungen. Unsere Berater untersuchen alle umweltrelevanten Potenziale in Ihrem Unternehmen und erstellen konkrete Maßnahmenvorschläge, die Sie umsetzen können. Alle Maßnahmenvorschläge werden wirtschaftlich bewertet; dazu passende Förderungen für die Umsetzung werden angeführt.

Garantieren Sie Einsparungen nach einer umwelt service salzburg-Beratung?

Wir können keine Garantie für Einsparungen geben, da in der Beratung Maßnahmen vorgeschlagen werden. Die Umsetzung obliegt den Unternehmen selbst.

Ich möchte baulich und/oder organisatorisch in meinem Unternehmen etwas verändern – kann mir eine umwelt service salzburg-Beratung weiterhelfen?

Vor allem in der Phase VOR der Detailplanung bzw. VOR der Ausschreibung ist vieles möglich. Zu diesem Zeitpunkt können die neutralen Berater aus dem Pool von umwelt service salzburg besonders vorteilhafte und wirkungsvolle, manchmal ungeahnte Lösungen mit Ihnen gemeinsam entwickeln.

Was ist der Unterschied zwischen Nachbetreuung und Fördermanagement?

Beide sind ergänzende Beratungsmodule nach einer abgeschlossenen Erstberatung. Die Nachbetreuung unterstützt Sie bei der Umsetzung der empfohlenen Umweltmaßnahmen und bei der Optimierung weiterer umweltrelevanter Bereiche. Das Fördermanagement hilft Ihnen die maximale Fördersumme für Ihre Investitionen zu erwirken, zum Beispiel bei umfassenden thermischen Sanierungen. Beide Module werden ebenfalls mit 50 Prozent gefördert.

Fragen zu den Teilnahmebedingungen Ihrer Beratung
Was bedeutet „De-minimis-Förderung“ – und was muss ich dabei beachten?

De-minimis-Förderungen sind Förderungen gemäß EU-Verordnung. Sie unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen nicht dem Anmeldeverfahren bei der Europäischen Kommission. Den maximalen Gesamtbetrag innerhalb von drei Steuerjahren finden Sie in der EU-Verordnung. Wird dieser Schwellenwert überschritten, könnte die Förderung zurückgefordert werden. Eine Gruppe verbundener Unternehmen wird dafür als ein Unternehmen gewertet.

Gibt es eine Frist, innerhalb derer ich meine Beratung abschließen muss?

Ja. Für die Förderung ist die angemeldete Beratung in der zeitlich vorgegebenen Frist abzuschließen. Die genaue Frist entnehmen Sie bitte Ihrer Fördermail.

Was passiert, wenn ich die Beratungsfrist nicht einhalte?

Wird die Beratung nicht innerhalb der im Fördermail genannten Frist abgeschlossen, kann die Förderung entfallen. Wenden Sie sich in diesem Fall rechtzeitig an uns unter 0662-8888-438 oder info@umweltservicesalzburg.at – wir helfen Ihnen, eine Lösung zu finden.

Kann ich eine laufende umwelt service salzburg-Beratung abbrechen?

Sie können eine laufende umwelt service salzburg-Beratung jederzeit beenden. Die bis dahin angefallenen Beratungsstunden können Ihnen allerdings von Ihrem Berater in Rechnung gestellt werden.

Kann umwelt service salzburg die Förderung zurückziehen?

umwelt service salzburg kann von der Förderung zurücktreten, wenn notwendige oder korrekte Daten nicht bereitgestellt werden. Außerdem kann eine De-minimis-Förderung vom Staat zurückgefordert werden, wenn der Schwellenwert der EU-Verordnung (200.000,– Euro innerhalb von drei Steuerjahren bei einer Gruppe verbundener Unternehmen) überschritten wird.

Kann man mehrere Beratungen gleichzeitig durchführen?

Sie können jedes Beratungsmodul kombinieren – zum selben Zeitpunkt oder über das Jahr verteilt.

Können Privatpersonen eine Beratung des umwelt service salzburg beantragen?

Das Angebot von umwelt service salzburg richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Institutionen und Gemeinden im Bundesland Salzburg.

Ich nutze mein Gebäude teils privat, teils gewerblich. Kann ich trotzdem eine Beratung beantragen?

Wenn der gewerbliche Anteil über 50 Prozent liegt, können Sie Beratungen als Teilprivater beantragen. Dafür ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich.

Was bestätige ich mit meiner Anmeldung zur Beratung?

Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie folgende Punkte:
• Der Anteil der gewerblichen Nutzfläche meines Unternehmens bzw. meiner Institution am Projektstandort im Bundesland Salzburg ist größer als 50 Prozent.
• Ich gewährleiste die Richtigkeit der bereitgestellten Daten und akzeptiere, dass umwelt service salzburg von der Förderung zurücktreten kann, wenn notwendiger bzw. korrekter Datenbereitstellung nicht nachgekommen wird.
• Ich akzeptiere die definierte Kostenbeteiligung der angemeldeten Beratung.
• Ich akzeptiere, dass es sich bei der gewährten Förderung um „De-minimis“-Beihilfen gemäß Verordnung EU handelt. Bei Überschreitung des Schwellenwertes könnte die Förderung zurückgefordert werden.
• Ich bin mit dem ausgewählten, vermittelten Berater einverstanden.
• umwelt service salzburg übernimmt keine Ausfallshaftungen.
• Ich halte umwelt service salzburg schad- und klaglos hinsichtlich aller Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Beratung von Dritten an umwelt service salzburg gestellt werden.
• Ich nehme zur Kenntnis, dass die Beauftragung der Beratungsdienstleistung zwischen mir als Beratungskunde und dem selbständigen Berater erfolgt. umwelt service salzburg haftet nicht für schuldhaftes oder nicht schuldhaftes Fehlverhalten des Beraters.
• Ich berechtige umwelt service salzburg, meine Daten in eine EDV-gestützte Datenbank aufzunehmen. Diese werden an die Förderstelle des Bundes weitergeleitet.
• Ich akzeptiere, dass Energieeffizienzmaßnahmen zur Gänze der Umweltförderung im Inland als strategische Maßnahme angerechnet werden (gemäß §27 Abs. 4 Z 2 EEffG). Eine Anrechnung durch Dritte ist ausgeschlossen.
• Über mein Unternehmen ist ein Insolvenzverfahren weder eröffnet noch beantragt.
• Im Rahmen der Beratungsförderung kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Für allfällige Rechtsstreitigkeiten wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in der Stadt Salzburg vereinbart.

Fragen zu Beratungen für Großbetriebe
Wie erkenne ich, ob mein Unternehmen als Großbetrieb lt. EEffG gilt?

Um selbst zu beurteilen, ob es sich bei Ihrem Unternehmen um einen Großbetrieb lt. EEffG handelt, beantworten Sie sich bitte diese zwei Fragen:
• Fällt mein Unternehmen unter die Begriffsbestimmung „Unternehmen“ gemäß § 37 Z 34 EEffG?
• Überschreitet mein Unternehmen, zusammengerechnet mit allen verbundenen Unternehmen gemäß § 41 EEffG, die Schwellenwerte zur Beschäftigung (mehr als 249 Mitarbeiter:innen) oder Wirtschaftsleistung (mehr als 50 Mio. Euro Umsatz und mehr als 43 Mio. Euro Bilanzsumme)?

Quellennachweis: https://www.energieeffizienzmonitoring.at/

Ich bin ein Großunternehmen – welche Beratungen kann ich noch in Anspruch nehmen?

Energieberatungen werden für Großunternehmen (lt. EU-Definition) aufgrund bestehender rechtlicher Vorgaben nicht mehr durch umwelt service salzburg gefördert. Die Förderung aller anderen Beratungen bleibt für Salzburger Großunternehmen bestehen: Sie können geförderte Beratungen in den Bereichen Mobilität, Abfall & Ressourceneffizienz, Nachhaltigkeitsmanagement, Zertifizierungen und weitere Unterstützungen in Anspruch nehmen, bis neue rechtliche Rahmenbedingungen Änderungen erfordern.