Österreichisches Umweltzeichen für Bildungseinrichtungen
Nachhaltigkeit vermitteln und selbst erfüllen: Das Umweltzeichen für außerschulische Bildungseinrichtungen macht beides belegbar
Ihre Bildungseinrichtung lebt, was sie lehrt
Für Volkshochschulen, Umweltbildungszentren, Erwachsenenbildungsträger und vergleichbare Einrichtungen in Salzburg: Das Österreichische Umweltzeichen für außerschulische Bildungseinrichtungen (Richtlinie UZ 302) zeichnet Einrichtungen aus, die Nachhaltigkeit nicht nur vermitteln, sondern auch im eigenen Betrieb systematisch verankern — von Energie und Beschaffung bis Mobilität und Abfall.
Die Zertifizierung gibt dem Bildungsauftrag eine operative Struktur und macht sichtbar, dass Ihre Einrichtung lebt, was sie lehrt. Besonders hilfreich gegen Greenwashing: ab Herbst 2026 müssen grüne Aussagen über Ihre Einrichtung, wie ’nachhaltig‘ oder ‚klimaneutral‘, nach EU-Richtlinie EmpCo belegbar sein. Das Umweltzeichen liefert genau diese Grundlage.
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Ihre Einrichtung vermittelt Nachhaltigkeit aber der eigene Betrieb ist noch nicht zertifiziert?
Was Sie lehren und was Sie leben, sollte übereinstimmen. Ohne anerkannten Nachweis bleibt diese Lücke für Teilnehmende, Partner und Förderstellen sichtbar.
Förderprogramme oder Kooperationsvereinbarungen verlangen nachweisbare Nachhaltigkeitsstandards?
Ohne anerkanntes Zertifikat bleiben diese Anforderungen schwer erfüllbar. Was intern gelebte Praxis ist, lässt sich nach außen nicht belegen.
Nachhaltigkeit ist Teil Ihres Bildungsauftrags, aber die Verankerung im laufenden Betrieb von Energieeffizienz bis Abfallvermeidung steht noch aus?
Ziele ohne operative Struktur bleiben Absichtserklärungen. Der Zertifizierungsprozess gibt eine konkrete Vorgehensweise im eigenen Betrieb.
Sie planen die Zertifizierung, aber der Aufwand erscheint hoch?
Mit strukturierter Begleitung von der Bestandsaufnahme bis zur Einreichung ist der Weg kürzer als erwartet. Ihr Berater koordiniert alle Schritte.
Sie kommunizieren Nachhaltigkeit nach außen, aber ein überprüfbarer Standard fehlt noch?
Ab Herbst 2026 verlangt die EU-Richtlinie EmpCo belegbare Nachweise für alle grünen Aussagen. Das Österreichische Umweltzeichen erfüllt diese Anforderung.
Was Sie nach der Beratung wissen und umsetzen können
Klarheit über Ihre Ausgangssituation und den Weg zur Zertifizierung
Sie wissen nach der Bestandsaufnahme, welche Kriterien der Richtlinie UZ 302 für Ihre Einrichtung gelten, wo Sie bereits die Anforderungen erfüllen und welche Schritte zur Zertifizierung führen. Der Prozess macht dabei auch weiterführende Verbesserungspotenziale im Betrieb sichtbar.
Souveränität gegenüber Förderstellen und Kooperationspartnern
Sie können auf Anfragen zu Nachhaltigkeitsstandards mit einem staatlich anerkannten Nachweis antworten.
Rechtssicherheit in der Kommunikation nach außen
Das staatlich anerkannte Gütesiegel schützt vor Greenwashing-Vorwürfen und erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie EmpCo. Alle grünen Aussagen über Ihre Einrichtung sind belegbar.
Planungssicherheit durch strukturierte Umsetzung
Sie haben eine strukturierte Roadmap für die gesamte Bildungseinrichtung, von der Bestandsaufnahme über die Maßnahmenumsetzung bis zur Einreichung.
Gut für die Einrichtung. Gut für die Region.
Eine zertifizierte Bildungseinrichtung ist ein glaubwürdiges Vorbild für Nachhaltigkeit und stärkt die Wirkung Ihrer Bildungsarbeit.
Ihre Beraterinnen und Berater für dieses Modul
Auf einen Blick
Zertifizieren Sie Ihre außerschulische Bildungseinrichtung als nachhaltig geführten Lernort.
Beratungsdauer: bis zu 40 geförderte Stunden
50% Förderung der Beratungskosten (max. 2.000 € netto)
Kein separater Antrag ist notwendig.
Der Förderzuschuss wird direkt vom Beraterhonorar abgezogen.
Fragen und Antworten zu dieser Beratung
Wer kann diese Beratung in Anspruch nehmen?
Die Beratung richtet sich an Außerschulische Bildungseinrichtungen (als Unternehmen, Gemeinden oder sonstige Institutionen) im Bundesland Salzburg. Landwirtschaftliche Betriebe sowie reine Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen. Wird ein Gebäude teils privat, teils gewerblich genutzt, ist eine Beratung möglich, sofern der gewerbliche Anteil über 50 % liegt (schriftliche Bestätigung erforderlich).
Was umfasst die Beratung?
Ziel der Beratung ist die erfolgreiche Zertifizierung nach der jeweiligen Umweltzeichen-Richtlinie. Die geförderte Beratung umfasst insbesondere:
• Verpflichtender Betriebsbesuch für einen ersten Überblick über die aktuellen Gegebenheiten
• IST-Analyse in Bezug auf die Anforderungen des angestrebten Umweltzeichens
• Erarbeiten der im Umweltzeichen definierten Muss- und Soll-Kriterien
• Erarbeiten weiterführender umweltrelevanter Verbesserungsvorschläge und Optimierungspotentiale
• Unterstützung bei der Aufbereitung der erforderlichen Einreichunterlagen und Hilfestellung bei der Einreichung
• Unterstützung bei der Erstellung von Kennzahlen
• Förderberatung: Hinweise auf aktuelle Bundes- und Landesförderungen sowie weiterführende geförderte Beratungen
Nach welcher Richtlinie erfolgt die Zertifizierung?
Je nach Ausrichtung Ihres Betriebs bzw. Vorhabens kommt eine der folgenden Richtlinien zur Anwendung: Richtlinie UZ 302 Bildungseinrichtungen
Wie läuft die Beratung ab?
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Bestätigung sowie innerhalb von drei Tagen die Förderzusage und die Zuteilung Ihres:r Berater:in, der:die sich innerhalb von drei Werktagen bei Ihnen meldet. Die Beratung läuft anschließend in drei Phasen ab: (1) IST-Analyse vor Ort im Betrieb, (2) Erhebung der Potentiale und Erarbeitung der Muss- und Soll-Kriterien sowie der Einreichunterlagen, (3) Abschlussbericht mit Ergebnissen, Maßnahmenvorschlägen und Förderhinweisen. Ein Betriebsbesuch vor Ort ist verpflichtend, da darauf die betriebsspezifischen Lösungen aufbauen.
Wie viel Zeit muss ich einplanen?
Für dieses Modul stehen bis zu 40 geförderte Beratungsstunden zur Verfügung. Erfahrungsgemäß wenden Sie bzw. Ihre Ansprechperson im Betrieb rund 10 bis 20 % der Beratungsstunden für die Bereitstellung von Daten und Informationen auf. Der genaue Aufwand hängt vom Ausgangszustand Ihres Betriebs und der Vollständigkeit der vorhandenen Unterlagen ab.
Was wird in dieser Beratung nicht abgedeckt?
Nicht Teil der geförderten Beratung sind Tätigkeiten der Projektumsetzungsbegleitung (z. B. Angebotseinholung und -evaluierung, Ausschreibungs-Checks) sowie Planungstätigkeiten. Ebenso nicht gefördert werden gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen sowie Investitionen selbst – gefördert wird ausschließlich die Beratungsleistung. Passende Investitionsförderungen zeigt Ihnen Ihr:e Berater:in im Zuge der Förderberatung auf.
Was passiert nach der Beratung?
Am Ende der Beratung verfügen Sie über aufbereitete Einreichunterlagen und einen Abschlussbericht. Die eigentliche Zertifizierung erfolgt durch die zeichengebende Stelle des Österreichischen Umweltzeichens auf Basis Ihrer Einreichung. Für die Umsetzung weiterer Maßnahmen oder die Optimierung zusätzlicher Bereiche steht Ihnen anschließend das Modul „Nachbetreuung“ zur Verfügung – ebenfalls zu 50 % gefördert.
Wie oft muss das Umweltzeichen erneuert werden?
Das Österreichische Umweltzeichen ist zeitlich befristet auf 4 Jahre und muss regelmäßig durch eine Folgeprüfung erneuert werden. Für die Vorbereitung der Rezertifizierung steht Ihnen das geförderte Modul Rezertifizierung zur Verfügung.
Noch unsicher, ob dieses Modul das Richtige für Ihren Betrieb ist?
Kein Problem, dafür gibt es das kostenlose Erstgespräch. Unsere Berater:innen kommen zu Ihnen und klären gemeinsam, welche Beratung den größten Nutzen bringt.
Ihre nächsten Schritte?
Unverbindlich anmelden
Melden Sie sich an, indem Sie das Formular ausfüllen und uns Ihre Daten übermitteln.
Beraterzuweisung
Anhand Ihrer Anforderungen wählen wir den passenden Experten für Ihr Unternehmen aus. Wenn Sie bereits einen Berater haben, bitte in der Anmeldung anführen.
Beratung starten
Der umwelt service salzburg Berater meldet sich bei Ihnen und bespricht die nächsten Schritte.





