EmpCo in Kraft
Umweltaussagen in der Werbung
müssen belegbar sein
Seit 27. September 2026 ist die EmpCo (Empowering Consumers Directive, Richtlinie (EU) 2024/825) in Österreich in Kraft. Umgesetzt wurde sie mit einer Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), BGBl. I Nr. 58/2026. Für Unternehmen heißt das: Wer gegenüber Verbrauchern mit Umweltaussagen wirbt, muss sie belegen können. Das gilt für die Website ebenso wie für Prospekt, Etikett, Video oder Social-Media-Beitrag.
Was sich geändert hat
1
Allgemeine Aussagen nur mit Nachweis
Worte wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „grün“ sind nur zulässig, wenn direkt dabei klar steht, was gemeint ist, oder wenn ein anerkanntes Zeichen wie das Österreichische Umweltzeichen oder das EU Ecolabel vorliegt.
2
Siegel nur mit unabhängiger Prüfung
Ein Nachhaltigkeitssiegel braucht ein Zertifizierungssystem oder eine staatliche Grundlage. Ein selbst gestaltetes Siegel reicht nicht.
3
Klimaneutral nicht durch Kompensation
Mit der Klimaneutralität eines Produkts oder einer Dienstleistung, die auf zugekauften CO2-Zertifikaten beruht, darf nicht mehr geworben werden.
4
Zukunftsziele nur mit Plan
Aussagen wie „klimaneutral bis 2030“ brauchen einen öffentlichen Umsetzungsplan, der regelmäßig extern geprüft wird.
5
Kein Teil fürs Ganze
Betrifft eine Aussage nur einen Teil, etwa die Heizung, darf sie nicht für das ganze Produkt oder Unternehmen gelten.
Gut zu wissen
Für wen
Die Regeln gelten unabhängig von Größe und Branche.
Übergangsfrist
Für Waren, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren, für Dienstleistungen nicht.
Bei Verstößen
Es drohen Unterlassungsklagen, etwa durch Mitbewerber, die Wirtschaftskammer, den VKI oder die Bundeswettbewerbsbehörde, dazu Urteilsveröffentlichung und Schadenersatz.
Auch für Zulieferer
Auch wer vor allem an andere Unternehmen liefert, sollte hinschauen: Viele Aussagen landen über die Lieferkette beim Endkunden, und das allgemeine Verbot irreführender Werbung gilt auch zwischen Unternehmen.
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Die Grundlage für belegbare Aussagen schaffen
Belegen kann nur, wer seine Zahlen kennt. In unseren geförderten Beratungen schaffen Sie diese Grundlage, von den Verbrauchsdaten aus dem Energie-Check bis zur Zertifizierung mit dem Österreichischen Umweltzeichen, EMAS oder ISO 14001. Die Beratungen sind mit bis zu 50 % der Beratungskosten gefördert, für Unternehmen mit Standort in Salzburg. Starten Sie mit einem kostenlosen Erstgespräch.
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Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen im Einzelfall wenden Sie sich an die Rechtsabteilung der Wirtschaftskammer Salzburg.
