Fragen zu Beratungen für Großbetriebe

Unterliegt mein Unternehmen dem EEffG?

Um selbst zu beurteilen, ob es sich bei ihrem Unternehmen um einen Großbetrieb lt. EEffG handelt, beantworten Sie sich bitte diese zwei Fragen:

  • Fällt mein Unternehmen unter die Begriffsbestimmung „Unternehmen“ gemäß § 37 Z 34 EEffG?
  • Überschreitet mein Unternehmen, zusammengerechnet mit allen verbundenen Unternehmen gemäß § 41 EEffG, die Schwellenwerte zur Beschäftigung (mehr als 249 Mitarbeiter:innen) oder Wirtschaftsleistung (mehr als 50 Mio. Euro Umsatz und mehr als 43 Mio. Euro Bilanzsumme)?

Quellennachweis: https://www.energieeffizienzmonitoring.at/