umwelt service salzburg übernimmt mindestens 50 Prozent Ihrer Beratungskosten.

  • Wann und wie oft kann ich eine geförderte umwelt service salzburg-Beratung in Anspruch nehmen?
    Eine Anmeldung zu Ihrer Beratung ist jederzeit möglich. Sie können jede umwelt service salzburg-Beratung pro Jahr an maximal drei Unternehmensstandorten im Bundesland Salzburg beantragen.
  • Ich bin ein Großunternehmen. Kann ich jede Beratung in Anspruch nehmen?
    Nein. Energieberatungen werden, aufgrund bestehender, rechtlicher Vorgaben, für Großunternehmen (lt. EU-Definition) nicht mehr durch umwelt service salzburg gefördert. Die Förderung aller anderen uss-Beratungen bleibt für Salzburger Großunternehmen bestehen, d.h. sie können geförderte Beratungen in den Bereichen Mobilität, Abfall & Ressourcen, Umwelt & Nachhaltigkeit, Service & Unterstützung in Anspruch nehmen, bis neue, rechtliche Rahmenbedingungen Änderungen erfordern.
  • Wie hoch ist die finanzielle Förderung?
    Abgeschlossene Beratungen werden mit einem Stundensatz von 100,- Euro bis zur maximalen Förderhöhe zu 50 Prozent gefördert. Sie zahlen also nur die Hälfte der anfallenden Kosten für eine qualifizierte Umweltberatung. Die maximale Förderhöhe variiert je nach Stundenanzahl des Beratungsmoduls.
  • Werden Maßnahmen von umwelt service salzburg gefördert?
    umwelt service salzburg fördert 50 Prozent der von Ihnen in Anspruch genommenen Beratung. Durch unsere geförderten Umweltberatungen erhalten Sie konkrete Maßnahmenvorschläge, um Energie und Ressourcen zu sparen und das Klima zu schützen. Passend dazu erhalten Sie Informationen über mögliche Förderungen von umweltrelevanten Investitionen. Die Investitionsförderungen für Ihre Maßnahmenumsetzung übernehmen jedoch nicht wir. Diese erhalten Sie z.B. bei Kommunalkredit Public Consulting (KPC), Klima- und Energiefonds oder entsprechenden Landesförderstellen (zum Beispiel Salzburger Wachstumsfonds). 
  • Wie wird die Beratungsförderung ausbezahlt?
    Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie eine Rechnung Ihres Beraters – diese wurde bereits um die Fördersumme reduziert. Sie müssen keinen weiteren Förderantrag ausfüllen.
  • Hilft mir der umwelt service salzburg-Berater bei Anträgen für Förderungen?
    Hier gilt es wie folgt zu unterscheiden:
    Beratungen für einstufige, häufig pauschalisierte Investitionsförderungen werden von umwelt service salzburg nicht gefördert, da diese online und meist einfach zu erledigen sind.
    Für eine Unterstützung bei zweistufigen Förderverfahren, zum Beispiel umfassende thermische Sanierungen, können Sie sich zu unserem Modul „Fördermanagement“ anmelden (Voraussetzung: abgeschlossene Beratung eines umfangreichen Energie-Checks)
  • Warum brauche ich eine umwelt service salzburg-Beratung für manche Förderungen vom Land Salzburg (z.B. Photovoltaik)? 
    Das Land Salzburg garantiert durch die verpflichtende umwelt service salzburg-Beratung, dass wichtige Qualitätskriterien eingehalten werden. Als Mehrwert zeigen unsere Berater häufig zusätzliche, umweltrelevante Einsparpotenziale auf.
  • Garantiert umwelt service salzburg, dass ich nach Abschluss der Beratung eine Förderung für die Maßnahmenumsetzung bekomme?
    umwelt service salzburg garantiert die Förderung für Ihre ordentliche Beratung. Die Investitionsförderungen für Ihre Maßnahmenumsetzung übernehmen jedoch nicht wir. Diese erhalten Sie z.B. bei Kommunalkredit Public Consulting (KPC), Klima- und Energiefonds oder entsprechenden Landesförderstellen (zum Beispiel Salzburger Wachstumsfonds).
  • Meine Beratung ist sehr umfangreich und mein Berater benötigt dafür länger als die geförderte Zeit. Erhalte ich darüber hinaus noch eine Förderung?
    Jede geförderte Beratung ist mit einer maximalen Stundenanzahl begrenzt und kann jährlich in Anspruch genommen werden. Nachbetreuung und Fördermanagement runden Ihr Projekt ab. Diese werden jeweils wieder separat mit den entsprechenden Stunden gefördert.