Jedes Unternehmen braucht entsprechende Maßnahmen

Emissionen reduzieren und Umstieg auf fossilfreie Ressourcen forcieren  
Der European Green Deal bringt neue Rahmenbedingungen für die europäische Wirtschaft. Als Reaktion auf das 2015 abgeschlossene Klimaschutzabkommen von Paris hat die EU-Kommission mit dem Green Deal ein Konzept entwickelt, mit dem Treibhausgasemissionen deutlich reduziert und das Wirtschaftswachstum von fossiler Ressourcennutzung abgekoppelt werden sollen.  
 
55 Prozent weniger CO2 bis 2030  
Bis 2050 wird eine Klimaneutralität in der Europäischen Union angestrebt. Dazu werden Maßnahmen in den Bereichen Energie, Landwirtschaft, Industrie, Ozeane, Verkehr, Finanzen, Regionalentwicklung, Forschung und Innovation gesetzt. Als Zwischenschritt will man bis 2030 55% CO2 einsparen.  
 
Das Fit-for-55-Umsetzungspaket sieht beispielsweise vor:

  • einen CO2-Preis für die Einfuhr bestimmter Produkte aus Drittstaaten 
  • verbindliche Treibhausgas-Ziele für jeden Mitgliedstaat 
  • eine Ausweitung des Emissionshandelssystems auf neue zusätzliche Sektoren 
  • den Ausbau des Anteils erneuerbarer Energie 
  • eine Verbesserung der Energieeffizienz 
  • die Einführung nachhaltiger Flugtreibstoffe 
  • weiter verbesserte CO2-Standards für Kraftfahrzeuge  
  • den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe 

Taxonomievorgaben beeinflussen Ratings  
Auch das Finanzwesen muss nachhaltiger werden. Investitionen sollen verstärkt in nachhaltige Tätigkeiten, Technologien und Unternehmen gelenkt und so ein weiterer wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Durch die Taxonomieregeln werden Kriterien dafür bestimmt, ob eine Tätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Banken müssen die ESG-Nachhaltigkeitsthemen in ihr Risikomanagement integrieren. Kunden werden ihre Nachhaltigkeitsrisiken offenlegen müssen. In Zukunft werden Unternehmen, die nach diesen Standards nachhaltig agieren, ein besseres Rating bei den Banken bekommen.  
 
Schon bald sind Nachhaltigkeitsberichte verpflichtend  
Ab 2025 soll auch die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgeweitet werden. Bisher waren nur Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und zusätzlichen Kriterien betroffen. Bald wird diese Pflicht auch Unternehmen über 250 Mitarbeiter erfassen. Mit zusätzlichen indirekten Auswirkungen auf kleinere KMUs, die mit berichtspflichtigen größeren Unternehmen als Geschäftspartner in der Lieferkette verbunden sind, ist zu rechnen.

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Umfassende Anforderungen an Nachhaltigkeitsstrategie 
Um diese neuen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und auch wettbewerbsfähig zu bleiben, sollte jedes Unternehmen seine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln und der Geschäftstätigkeit entsprechende Maßnahmen setzen. Eine erfolgreiche Nachhaltigkeitsstrategie muss so in die Unternehmenskultur integriert werden, dass alle Akteure im Unternehmen sie mittragen. Dafür benötigen die Mitarbeiter gut verständliche Leitfäden und Anleitungen. Ein zentraler Faktor für den Erfolg ist auch eine durchdachte Kommunikationsstrategie sowohl nach innen als auch nach außen. Außerdem müssen die Strategien laufend angepasst werden. 
 
Die Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie sollte folgende Schritte umfassen: 

  • Vertrauensaufbau und Dialog mit Kundenzielgruppen und Geschäftspartnern 
  • Inanspruchnahme von Leistungen externer Berater, die zum Teil auch von umwelt service salzburg gefördert werden (Nachhaltigkeitsmanagement)
  • Setzung von kurzfristig möglichen Maßnahmen in den Bereichen Energie, Abfall, Mobilität, Umwelt und Nachhaltigkeit 
  • Setzung von mittel- und langfristigen Maßnahmen in den Bereichen Ressourcenschonung, Optimierung in der Lieferkette, Mitarbeiterbindung und -motivation 
  • Ausnutzung von geförderten Beratungen und Investitionsförderungen  
  • Festlegung eines konkreten zeitlichen Umsetzungsplans um Risiken zu minimieren und wettbewerbsfähig zu bleiben

Gastbeitrag von Christian Wagner, Leiter Abt. Umweltrecht, Wirtschaftskammer Salzburg

Ratgeber "Umsetzung der EU-Taxonomie NEU"