09.01.20

Ab 1.1.2020 gilt ein geringerer Bezugs-Sauerstoffgehalt im Abgas!

Die Förderungsbedingungen im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI) schreiben für den Betrieb von geförderten Biomasse-Wärmeerzeugern Emissionsgrenzwerte vor. Damit soll die Einhaltung bzw. Unterschreitung der geltenden Grenzwertvorschriften für die verschiedenen Leistungsbereiche sichergestellt werden. Die Einhaltung ist VOR Auszahlung der Förderungsmittel anhand von Messgutachten nachzuweisen. Für Anlagen in der niedrigsten Leistungsklasse genügt der Nachweis der Einhaltung mittels Typenprüfung.

Mit 1.1.2020 tritt eine Anforderung der Ökodesignverordnung (Verordnung (EU) 2015/1189) in Kraft, die auch für Biomasse-Wärmeerzeuger eine Absenkung der Emissionswerte mit sich bringt. Daneben kommt es in der Ökodesignverordnung auch zu einer Änderung des festgelegten Bezugs-Sauerstoffgehalts von bisher 11 Prozent auf 10 Prozent O2 im Abgas.

Um zu gewährleisten, dass in der UFI auch in Zukunft nur Anlagen gefördert werden, die die gesetzlichen Grenzwertvorschriften erfüllen bzw. unterschreiten, wurde die Grenzwerttabelle für Biomasse-Wärmeerzeuger angepasst. Für Anlagen bis 500 kW gelten ab 1.1.2020 die Emissionskriterien der Umweltzeichen-Richtlinie 37 "Holzheizungen" i.d.g.F. (UZ 37) als Förderungsvoraussetzung. Die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) wird zur einfachen Orientierung der Förderungswerber bei der Auswahl von tauglichen Kesselmodellen auf ihrer Homepage eine Liste der förderungsfähigen Kesselmodelle zur Verfügung stellen. 

Darüber hinaus ist für Kessel ohne Umweltzeichen der Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte mittels Einzel-Typenprüfbericht möglich. Die Grenzwertvorschriften für Anlagen über 500 kW bleiben unverändert. Ausgenommen ist die Leistungsklasse ab 1.000 kW und kleiner 2.000 kW: in diesem Bereich sinkt der Staubgrenzwert aufgrund der mit 04.10.2019 in Kraft getretenen Änderung der Feuerungsanlagen-Verordnung (FAV 2019) auf 36 mg/NM3 (bezogen auf 10 Prozent O2)

In allen Leistungsklassen erfolgt eine Anpassung des Bezugssauerstoffgehalts von 11 Prozent auf 10 Prozent O2 im Abgas, um die Vergleichbarkeit mit der Ökodesignrichtlinie zu erleichtern.

Details Betriebliche Biomasseanlagen: Wer, was und wie gefördert wird