11.12.19

Lassen Sie sich als Reparaturprofi listen und profitieren Sie von der landesweiten Aktion "Reparaturbonus Salzburg"

Was tun mit dem defekten Wasserkocher, dem Fön mit Wackelkontakt, dem gesprungenen Display des Smartphones oder dem kaputten Akku eines Laptops? Das alles kann und soll repariert werden. Damit Elektrogeräte nicht mehr allzu schnell im Müll landen, steuert das Land Salzburg gegen und startet ab sofort den „Reparaturbonus Salzburg“. Damit Salzburger Betriebe davon profitieren und als Reparateur gefunden werden, können sie sich in Österreichs Reparaturführer listen lassen.

Hier können Sie sich listen lassen

„Die beste Form, mit Abfällen umzugehen, ist, sie zu vermeiden. Das Wiederinstandsetzen von beschädigten Geräten kann einen wesentlichen Beitrag zur Abfallreduktion leisten und ist ein wichtiges Signal für den Ressourcenschutz. Den Reparaturbonus kann jeder private Salzburger Haushalt jährlich bis zu 100 Euro in Anspruch nehmen“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn, und erklärt weiter: „Wir haben im Budget dafür vorgesorgt und werden dieses künftig der Nachfrage anpassen. Ich bedanke mich schon jetzt bei allen, die Elektro-Geräten eine zweite Chance geben und somit viel zur Ressourcenschonung, zur Abfallvermeidung und zum Klimaschutz beitragen“.

Fragen und Antworten

  1. Wo kann man die Geräte reparieren lassen?
    Die Reparatur des Elektrogeräts muss von einem auf www.reparaturfuehrer.at gelisteten Salzburger Betrieb durchgeführt werden. Derzeit sind dort knapp 130 Firmen für das Bundesland Salzburg angeführt und es werden immer mehr.
  2. Wo kann man um die Förderung ansuchen?
    Auf www.salzburg.gv.at/reparaturbonus gibt es Informationen zur Förderaktion und den direkten Link zum Ansuchen. Das funktioniert auch mit einem Mobilgerät – Daten eingeben, Rechnung fotografieren, absenden.
  3. Wie viel bekommt man vom Land?
    50 Prozent der Bruttokosten, maximal jedoch 100 Euro pro Haushalt (im Bundesland Salzburg) und Kalenderjahr. Mindestrechnungssumme sind 40 Euro.
  4. Wie bekommt man die Hälfte der Kosten retour?
    Der Nachweis der Zahlung über die Wiederinstandsetzung ist in Form einer Rechnung (inklusive Zahlungsnachweis) oder eines Beleges aus der Registrierkasse zu erbringen.
  5. Welche Arten von Geräten kann man zur Reparatur bringen?
    Die Geräteliste reicht hier vom Backofen über Herde, Fernseher, über Foto-, Videokamera, Geschirrspüler, Toaster und Waschmaschine.
  6. An wen kann man sich wenden, wenn man Fragen hat?
    Auskünfte erteilt das Referat für Abfallwirtschaft und Umweltrecht: Telefon: +43 662 8042/4577, E-mail: abfallwirtschaft@salzburg.gv.at 

Reparaturführer Salzburg
Reparaturbonus Salzburg