01.03.19

93 Millionen als Anreiz für Ihren Umstieg

Bedingt durch den letzten heißen Sommer – Stichwort Klimawandel – ist auch die richtige Fahrzeugwahl wieder mehr ins Bewusstsein vieler Unternehmer gerückt. Wegen ihrer niedrigen Betriebskosten, vergünstigter steuerlicher Abgaben, finanzieller Unterstützung von Bund und Land und der Energie-Rückgewinnung beim Bremsen erfeuen sich Elektro-Fahrzeuge immer größerer Beliebtheit.

Mit dem neuen Bundes-Förderpaket "E-Mobilitätsoffensive" wurde ein Aktionspaket zur Förderung der Elektromobilität mit erneuerbarer Energie in Österreich geschnürt und ein zusätzlicher Anreiz zum Umstieg auf E-Mobilität gesetzt. Mit einem Gesamtvolumen von 93 Millionen Euro (für 2019 und 2020) erhofft man sich, diese noch weiter ausbauen zu können - denn E-Mobilität ist ein wichtiger Faktor beim Klimaschutz. 

Zusätzlich zum Bundes-Förderpaket "E-Mobilitätsoffensive" bietet das Land Salzburg - im Rahmen der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 - für bestimmte Maßnahmen die "Betriebliche Zusatzförderung Klimaschutz" an:

  • leichte E-Nutzfahrzeuge (N1) ==> 50 Prozent Top-Up
  • E-Kleinbusse (M2) ==> 50 Prozent Top-Up
  • E-Ladeinfrastruktur ==> 50 Prozent Top-Up

Elektro-Leichtfahrzeuge, PKW und Zweiräder sind von der erhöhten Förderung ausgenommen. Weiters gelten diese Pauschalförderungen nach der Deminimis-Regelung als Top-Up zur Umweltförderung im Inland (UFI). Das Angebot gilt, solange ausreichend Fördermittel verfügbar sind, längstens aber bis 31.12.2019. Voraussetzung für die Zusatzförderung ist eine vorgelagerte Beratung durch umwelt service salzburg.

Die Schwerpunkte des Bundes-Förderpaketes für Betriebe liegen vor allem bei

  • E-Nutzfahrzeugen
  • E-Busse und
  • attraktive Fördersätze in neuen Fahrzeugkategorien inkl. Ladeinfrastruktur.

Eine wichtige Fördervoraussetzung ist der Bezug von 100 Prozent Strom bzw. Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern. Außerdem ist die Förderhöhe ein Pauschalsatz, der mit maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt ist. 
Die Registrierung sowie Einreichung von Förderungsanträgen erfolgen ausschließlich über die Abwicklungsstelle KPC unter www.umweltfoerderung.at, Einreichungen sind ab dem 1. März 2019 möglich.

Die Einreichung und Abwicklung der Zusatzförderungen erfolgt über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC). Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Informationsblatt.

Betriebliche Zusatzförderung Klimaschutz - Land Salzburg
Bundes-Förderpaket "E-Mobilitätsoffensive"