10.10.18

Inkrafttreten der gesetzlichen Verpflichtungen mit 1.Jänner 2019

Mit 1.Jänner 2019 treten wesentliche Teile der Vorgaben für die „Abfallvermeidung bei Veranstaltungen“ (§ 7 S.AWG) in Kraft.

Kernpunkt ist die 80%-Mehrwegquote bei Getränken. Verpflichtete sind die Veranstalter. Die 80%-Mehrwegquote bei Getränken gilt für Veranstaltungen, bei denen sich gleichzeitig mehr als 600 Besucher aufhalten können. Ab einer Besucherzahl von 2.000 ist auch ein sog. abfallwirtschaftliches Veranstaltungskonzept zu erstellen oder eine externe Beratung in Anspruch zu nehmen. Für Veranstalter bietet daher das Land Salzburg in Kooperation mit umwelt service salzburg eine individuelle Beratung "Abfallvermeidung bei Veranstaltungen" an. Diese Beratung ist – solange bis die dafür vorgesehenen finanziellen Mittel ausgeschöpft sind - bis zu einem Gesamtausmaß von maximal 24 Beratungsstunden KOSTENLOS.

Zur Unterstützung bei der Umsetzung hat das Land Salzburg zahlreiche Informationen für Veranstalter und Veranstaltungsbehörden auf der Seite www.salzburg.gv.at/mehrweg-veranstaltungen zusammengestellt. Hier finden Sie zielgruppenorientierte Merkblätter genauso wie Information zum Beratungsangebot, ein Muster für das abfallwirtschaftliche Veranstaltungskonzept sowie Fördermöglichkeiten für Gemeinden, Einsatzorganisationen und kleine Veranstaltungen.