Bedingungen zur Teilnahme an den geförderten Beratungen von umwelt service salzburg

Jeder Beratungskunde muss zur Inanspruchnahme geförderter Beratungsleistungen den Teilnahmebedingungen zustimmen. 

Zur Kenntnisnahme:

  • Für die Beratungsförderung muss die angemeldete Beratung in einem definierten Zeitraum (s. Fördermail) ordnungsgemäß vom Berater abgeschlossen sein. 
  • Energieberatungen für Großunternehmen werden, aufgrund bestehender, rechtlicher Vorgaben, durch umwelt service salzburg nicht gefördert. Die Förderung aller anderen uss-Beratungen bleibt für Salzburger Großunternehmen bestehen, bis neue, rechtliche Rahmenbedingungen Änderungen erfordern.
  • Landwirtschaftliche Betriebe sind von der Beratungsförderung ausgeschlossen – hier unterstützen die Landwirtschaftskammer sowie die Energieberatung Salzburg.

Mit meiner Anmeldung zur Beratung bestätige ich Folgendes:

  • Der Anteil der gewerblichen Nutzfläche meines Unternehmens bzw. meiner Institution am Projektstandort im Bundesland Salzburg ist größer als 50 Prozent.
  • Über mein Unternehmen ist weder ein Insolvenzverfahren eröffnet noch beantragt.
  • Ich gewährleiste die Richtigkeit der bereitgestellten Daten.
  • Ich akzeptiere die definierte Kostenbeteiligung der angemeldeten Beratung.
  • Ich akzeptiere, dass es sich bei der gewährten Förderung um "De-minimis"-Beihilfen handelt gemäß EU-VO 1407/2013: Gesamtbetrag an Förderungen innerhalb dreier Steuerjahre max. Euro 200.000,- gültig für verbundene Unternehmer. Wird dieser "De-Minimis"-Schwellenwert überschritten, könnte die Förderung zurückgefordert werden.
  • Ich bin mit dem ausgewählten, vermittelten Berater einverstanden.
  • umwelt service salzburg übernimmt keine Ausfallshaftungen.
  • Ich halte umwelt service salzburg schad- und klaglos hinsichtlich aller Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Beratung von Dritten an umwelt service salzburg gestellt werden.
  • Ich bin darüber informiert, dass der Vertrag über die Beratungsdienstleistung zwischen mir als Beratungskunde und dem Berater geschlossen wird. Ich kann keine Ansprüche gegen umwelt service salzburg geltend machen, die aus Mängeln und Fehlern bei der Vertragserfüllung durch den Berater entstehen. umwelt service salzburg haftet nicht für schuldhaftes oder nicht schuldhaftes Fehlverhalten des Beraters.
  • Ich akzeptiere, dass umwelt service salzburg von der Förderung einer Beratung zurücktreten kann, wenn u.a. der Datenbereitstellung nicht nachgekommen wird.
  • Ich berechtige umwelt service salzburg meine Daten in eine EDV-gestützte Datenbank aufzunehmen. Diese werden an die Förderstelle des Bundes weitergeleitet.
  • Ich akzeptiere, dass Energieeffizienzmaßnahmen zur Gänze der Umweltförderung im Inland als strategische Maßnahme angerechnet werden (gemäß §27 Abs. 4 Z 2 EEffG). Eine Anrechnung durch Dritte ist ausgeschlossen.
  • Im Rahmen der Beratungsförderung kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Für allfällige Rechtsstreitigkeiten wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in der Stadt Salzburg vereinbart.

Antworten auf Fragen zum Beratungsablauf finden Sie in der „Erklärung zum Beratungsablauf“.