Klare Richtlinien schützen Sie vor Überraschungen.
Wann und wie oft kann ich eine umwelt service salzburg-Beratung in Anspruch nehmen?
Sie können jederzeit eine umwelt service salzburg-Beratung beantragen – allerdings pro Beratungsmodul jedes Jahr nur an maximal drei Unternehmensstandorten im Bundesland Salzburg.
Gibt es Ausschlusskriterien für eine geförderte umwelt service salzburg-Beratung?
Alle Unternehmen, Gemeinde und Institutionen im Bundesland Salzburg, die die Teilnahmebedingungen erfüllen und akzeptieren, können eine geförderte umwelt service salzburg-Beratung in Anspruch nehmen.
Was sind De-minimis-Förderungen und warum ist die umwelt service salzburg-Beratung eine?
De-minimis-Förderungen sind Förderungen gemäß der EU-Verordnung Nr. 1407/2013. Sie unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen nicht dem Anmeldeverfahren bei der Europäischen Kommission. Der maximale Gesamtbetrag an De-minimis-Förderungen innerhalb von drei Steuerjahren liegt bei 200.000,- Euro. Wird dieser „De-Minimis"-Schwellenwert überschritten, könnte die Förderung zurückgefordert werden. Eine Gruppe verbundener Unternehmen wird dafür als ein Unternehmen gewertet.
Kann ich eine laufende umwelt service salzburg-Beratung abbrechen?
Sie können eine laufende umwelt service salzburg-Beratung jederzeit beenden. Die bis dahin angefallenen Beratungsstunden können Ihnen allerdings von Ihrem Berater in Rechnung gestellt werden.
Kann man mehrere Beratungen gleichzeitig durchführen?
Sie können jedes Beratungsmodul kombinieren - zum selben Zeitpunkt oder über das Jahr verteilt.
Können Privatpersonen eine Beratung des umwelt service salzburg beantragen?
Das Angebot von umwelt service salzburg richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Institutionen und Gemeinden im Bundesland Salzburg.
Kann ich eine umwelt service salzburg-Beratung als Teilprivater nutzen?
Wenn der gewerbliche Anteil über 50 Prozent, können Sie Beratungen als Teilprivater beantragen. Dafür ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich.